CN0370 - Gemäß Richtlinien, Abschnitt IV.5.5, „Datum des Stundungsund Neuverhandlungsstatus“ kann…
Definition
[Accounting.Date of the forbearance and renegotiation status] >= [Instrument.Inception date]
Kurzbeschreibung
Gemäß Richtlinien, Abschnitt IV.5.5, „Datum des Stundungsund Neuverhandlungsstatus“ kann das „Datum des Stundungs- und Neuverhandlungsstatus“ eines Instruments nicht früher sein als das entsprechende „Datum des Vertragsabschlusses“.
Versionen
- Ältere Version (22)
- Keine Änderungen zur Vorgängerversion.
Quelldokument
Betrifft folgende Attribute
Gehört zu Datensätzen
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.