AnaCredit data delivery agreement for reporting agents (v2.2.2, 2022-03-11)

10.03.2022 Ausgabe v2.2.2 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine von De Nederlandsche Bank (DNB) veröffentlichte Datenlieferungsvereinbarung („Data Delivery Agreement“) für AnaCredit‑Meldestellen, Version 2.2.2 mit Datum 11. März 2022 und Status „Final“. Das Dokument steht im Zusammenhang mit der EZB‑Verordnung (EU) 2016/867 vom 18. Mai 2016 über die Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten (ECB/2016/13) und gehört zum Verantwortungsbereich der Statistics Division des Monetary and Banking Statistics Department der DNB. Es beschreibt Zweck und Gegenstand der Datenlieferung (Kreditdaten, Kreditrisikodaten, Gegenparteiinformationen), die Formate (CSV‑Dateien je Entität, Verschlüsselung, Logius Digipoort), die Lieferfrequenzen (monatliche Lieferung mit quartalsweise zu aktualisierenden Daten) und den Gesamtprozess über das DNB Digital Reporting Portal. Ausführlich werden die Pflichten der meldenden Institute (Portalzugang, Logius‑Anbindung, fristgerechte Lieferung bis 16 Uhr am vorletzten Tag der Lieferperiode, Datensicherheit, Archivierung über 5 Jahre, Resubmission) sowie die Pflichten der DNB (Bereitstellung von Spezifikationen, Rückmeldungen zu Validierungsfehlern) geregelt. Ein zentrales Element ist die „Data quality strategy“ mit technischen Prüfungen, Strukturprüfungen, einem formalen logischen Datenmodell und einer Unterscheidung zwischen blockierenden Validierungsregeln (Annahme der Lieferung) und „Signalling & Plausibility Rules“, die zwar zur Annahme der Lieferung führen, aber zu Datenqualitätsverbesserungen oder erneuter Einreichung (Resubmission) Anlass geben können. Der umfangreiche technische Teil legt die Spezifikationen für zahlreiche CSV‑Dateien (u. a. instrument.csv, debtor_risk_data.csv, protection_received.csv, collateral_located_in_a_reporting_member_state.csv) sowie das Mapping der AnaCredit‑Regulationsattribute auf das logische Datenmodell fest. Die Versionshistorie seit 2016 dokumentiert zahlreiche Anpassungen, etwa Änderungen am Logischen Datenmodell, Aktualisierung von Validierungsregeln (inkl. ECB‑Validation 1.5), Ergänzung neuer Referenzzinssätze (SOFR, €STR), Harmonisierung von „Unknown“-Werten, Klarstellungen zur Berichterstattung natürlicher Personen und zur Verwendung von Postleitzahlen für Immobilienstandorte; in Version 2.2.2 wird speziell die Business Rule dmc0053 zur Prüfung des Postleitzahlenformats eingeführt. Ergänzend verweist das Dokument auf externe Referenzen wie das AnaCredit Reporting Manual (Teile I und II), Validierungschecks, Listen nationaler Identifikatoren und Rechtsformen sowie die nationale Implementierungsdokumentation der DNB.

Im Glossar verarbeitet

Aus diesem Dokument wurden folgende Glossar-Einträge übernommen — mit Angabe, wie sie gewonnen wurden.

Validierungsregeln (190)

Schwellenwerte (1)

Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente