AnaCredit validation checks (2017/08 version)

09.08.2017 Ausgabe 2017/08 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein vom Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichtes Fachdokument „AnaCredit Validation Checks – Selected validation rules“, Version 1.0 vom 9. August 2017, das den AnaCredit Reporting Manual ergänzt. Es beschreibt die wichtigsten Validierungsprüfungen, die auf die gemeldeten granularen Kredit- und Kreditrisikodaten angewendet werden, um die für die Übermittlung an AnaCredit erforderliche Datenqualität sicherzustellen. Rechtsgrundlage ist die AnaCredit-Verordnung, d. h. die Verordnung (EU) 2016/867 der EZB vom 18. Mai 2016 über die Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten (ECB/2016/13), einschließlich der in den Anhängen II und III definierten Meldefälle und möglichen nationalen Derogationen. Das Dokument erläutert die drei Hauptkategorien von Prüfungen – Referential Integrity, Completeness und Consistency – sowie ihre Umsetzung entlang der AnaCredit-Datenmodelle (Instrument, Gegenparteien, Sicherheiten) und der beteiligten Datensätze (Financial, Instrument, Accounting, Counterparty reference, Counterparty-instrument, Joint liabilities, Instrument-protection received). Es definiert eine formale Syntax für die Regeln (z. B. [Dataset.Attribute] = 'Value', IN/NOT IN, EXISTS IN, UNION, zeitliche Operatoren T, T‑1, T‑3) und listet einzelne Validierungen mit Identifikator, formaler Definition und erläuternder Beschreibung. Referential-Integrity-Prüfungen stellen sicher, dass für jedes gemeldete Element die erforderlichen Datensätze in allen relevanten Tabellen vorhanden sind (z. B. Verknüpfung von Financial- mit Instrument-, Accounting-, Counterparty- und Joint-liabilities-Datensätzen sowie Elternunternehmensbeziehungen in der Counterparty reference). Completeness-Prüfungen kontrollieren die Vollständigkeit der Attribute in Gegenparteidaten und kreditrelevanten Datensätzen unter Berücksichtigung von Szenarien und nationalen Erleichterungen, während Consistency-Prüfungen die inhaltliche Stimmigkeit zwischen Attributwerten absichern (z. B. Zinsstruktur, Abschreibungen, Ausfallstatus, Bilanzanerkennung, intracompany loans, Schutzwerte und Schutzzuweisungen). Abschließend verweist das Dokument auf ergänzende Qualitätsprüfungen im Rahmen des BIRD-Projekts sowie auf die Möglichkeit zusätzlicher nationaler Validierungen, und weist darauf hin, dass die beschriebenen Regeln keinen eigenen Rechtscharakter haben, sondern die Anwendung der AnaCredit-Verordnung und des Manuals technisch-methodisch konkretisieren.

Im Glossar verarbeitet

Aus diesem Dokument wurden folgende Glossar-Einträge übernommen — mit Angabe, wie sie gewonnen wurden.

Validierungsregeln (114)

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