AnaCredit validation checks (2018/04 version)

12.04.2018 Ausgabe 2018/04 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein vom Europäischen Zentralbank (EZB) herausgegebenes Fachdokument „AnaCredit Validation Checks – Selected validation rules“, Version 1.1 vom April 2018. Es ergänzt das AnaCredit Reporting Manual und beschreibt die wichtigsten Validierungsprüfungen zur Sicherstellung der Datenqualität, ist aber selbst nicht rechtsverbindlich; als rechtlich bindende Grundlage wird ausdrücklich die Verordnung (EU) 2016/867 (ECB/2016/13) zur Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten genannt. In den Releasenotes werden Überarbeitungen gegenüber Version 1.0 erläutert, darunter redaktionelle Verbesserungen, Integration relevanter AnaCredit Q&As (z.B. Question IDs 2018/0024 und 2017/0003) sowie konkrete Anpassungen, Hinzufügungen und Streichungen einzelner Prüfungen (z.B. RI0040, CD0060, CN0380, CN0852, CN0865, CN0875, CN0876, CN0901, CN0913, CN0914). Das Dokument erklärt die Struktur und Logik der Validierungsregeln, einschließlich der verwendeten Syntax ([Dataset.Attribut], logische Operatoren, Bedingungen wie IF/THEN, „IF AND ONLY IF“, „EXISTS IN“, „UNION“ sowie Zeitnotationen wie T, T-1, T-3). Die Prüfungen werden in drei Hauptgruppen gegliedert: Referential-Integrity-Prüfungen (Sicherstellung der Existenz zusammengehöriger Datensätze über verschiedene Datasets), Completeness-Prüfungen (Vollständigkeit der Attribute, mit Unterteilung in Gegenparteireferenzdaten und übrige, kreditrelevante Datasets) und Consistency-Prüfungen (innere Konsistenz gemeldeter Werte). Dabei werden auch nationale Derogationen und unterschiedliche Umsetzungs- und Datenstrukturmodelle der nationalen Zentralbanken berücksichtigt; zudem wird klargestellt, dass NCBs zusätzliche Validierungen über diesen Mindeststandard hinaus durchführen können. In Abschnitt 4 werden detaillierte Definitionen zahlreicher Einzelprüfungen (mit IDs wie RI0030–RI0140, CN0845–CN0914) gegeben, welche u.a. Beziehungen zwischen Finanz-, Instrumenten-, Buchhaltungs-, Gegenpartei-, Schutz- und Joint-Liabilities-Datensätzen sowie Grenzen und logische Konsistenz von Beträgen, Statusangaben und „Non-applicable“-Werten festlegen.

Im Glossar verarbeitet

Aus diesem Dokument wurden folgende Glossar-Einträge übernommen — mit Angabe, wie sie gewonnen wurden.

Validierungsregeln (121)

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